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Gema-Nennung verboten: YouTube verliert vor Gericht

in Neues aus dem Internet und vom PC 26.02.2014 07:29
von Uschi | 47.911 Beiträge | 52298 Punkte

Gema-Nennung verboten: YouTube verliert vor Gericht

Zitat

Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar". Dieser Satz ist für viele YouTube-Nutzer ein Ärgernis. Schuld an der Sperrung war für viele die Gema. Die hat sich gegen die Nennung gewehrt - und nun gegen den Netzriesen einen ersten Sieg errungen

Die Gema hat sich erfolgreich gegen die Praxis von YouTube gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos auf der Internet-Videoplattform mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht München I untersagte YouTube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die YouTube-Mutter Google kündigte an, das Urteil nun genau zu prüfen. Noch ist der Spruch der Münchner Richter nicht rechtskräftig.

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