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Dem Narr obliegt das Rüge- und Kritikrecht.

in Fastnachtslexikon 01.02.2018 12:21
von Uschi | 46.840 Beiträge | 48884 Punkte

Dem Narr obliegt das Rüge- und Kritikrecht.

Das Strählen (Villingen),
Maschgern (Oberschwaben),
Schnurren (Schwarzwald)
oder Aufsagen ist somit ein an der Fasnacht beliebter und verbreiteter Brauch.
Dabei ziehen die Maschger durch die Straßen und Wirtshäuser
und nehmen in Reimform oder Prosa die Obrigkeit aufs Korn.
Oft werden hierbei lokale Geschehnisse des vergangenen Jahres aufgearbeitet.
Nicht selten hat das Schnurren politischen Charakter.
Damit er seine Meinung unverblümt kundttun kann
(unflätige Worte oder Beschimpfungen sind hingegen selbstverständlich auch beim Schnurren tabu),
ist der Maschger in der Regel maskiert.
Der Respekt vor der Anonymität ist dabei für jeden Narren höchstes Gebot.
Ein echter Narr wird niemals versuchen,
den Maschger zu demaskieren und somit seiner Anonymität zu berauben.





Beim Narro- und Mäschgerleobed gibt die Narrozunft wichtige und interessante Tipps für Jungnarros und noch nicht so erfahrene Maschgere über das Häs, Verhalten und Strählen an der Fasnet.


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