Er ist pflegeleicht,
aber vielen ein Dorn im Auge – und teilweise sogar verboten
: der Schottergarten.
Vorgärten, die anstatt aus Rasen und Beeten aus Kies und Schotter bestehen, sind zwar leicht in der Pflege. Für Insekten, Vögel und Igel sind sie hingegen lebensfeindlich. Aus diesem Grund sind Schotter- und Kiesgärten vielerorts verboten. Die Regelungen sind dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden und den jeweiligen Landesbauordnungen zu entnehmen. Gemein haben jedoch alle 16 Landesbauordnungen, dass freiliegende, nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig sein beziehungsweise belassen werden müssen und darüber hinaus, dass diese Flächen zu begrünen sind.