Einige Geburtsjahrgänge müssen alte Führerscheine umtauschen
in Neues aus Deutschland
04.01.2023 10:03
von
Uschi
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Einige Geburtsjahrgänge müssen alte Führerscheine umtauschen
Alte Papierführerscheine müssen bis zum 19. Januar teils umgetauscht werden.
Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
In der Europäischen Union sollen bis spätestens 2033 einheitliche Führerscheine gelten. Damit wird zudem garantiert, dass das verwendete Passfoto aktuell ist. Die Fahrausweise sind dann auch sicher vor Fälschungen. Papierführerscheine werden außerdem im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Bereits 2006 wurde dies durch die EU entschieden, 2019 dann im Bundesrat beschlossen. Nach Ablauf der Frist werden die alten Führerscheine ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat gelten für 15 Jahre.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind betroffen – also nicht nur die Papierführerscheine. Der Umtausch erfolgt in mehreren Stufen. Die nächste läuft bis zum 19. Januar und gilt für die Jahrgänge 1959 bis 1964. Im kommenden Jahr sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Die betroffenen Fahrausweise tragen die alte Führerscheinklasse 3. Ausgenommen sind Fahrer landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit der alten Klasse 2. Diese müssen bereits mit 50 Jahren den Umtausch beantragen und ihre Fahreignung nachweisen. Für die Fahrausweise aus Papier gelten die Jahrgänge, da oft das Ausstellungsdatum nicht mehr ersichtlich ist.