in Info zu Traum und Wahrheit
07.02.2013 07:00
von
Uschi
• | 47.990 Beiträge | 52504 Punkte
Impressumspflicht gültig ist es für so ziemlich jede Nicht-Private Webseite im Netz (und "privat" ist laut Lesart des Gesetzes vor den Gerichten für gewöhnlich nur zum Beispiel ein interfamiliäres Online-Bilderalbum, ein privates Freizeitforum zählt nicht als privat, da Inhalte im Netz sichtbar sind, auch, wenn es nur Mitgliedern zugänglich ist... so als Kurzabriss zum Gesetzestext).
Auf jeden Fall kann man jedem Admin nur raten, sein Impressum vollständig und korrekt auszufüllen, also keine Fantasynamen oder nur Buchstabenkürzel. Der Spass kann recht schnell teuer werden. Es sind auch nicht nur Abmahnanwälte unterwegs denn der liebe Nachbar dem du ein Dorn im Auge bist kann dir daraus ganz schnell einen Strick ziehen.
Aus diesen Grunde habe ich an geeigneter Stelle alle meine Daten hinterlegt nicht um mich wichtig zu machen nein sondern weil es der Gesetzgeber so von mir verlangt
zuletzt bearbeitet 25.05.2013 14:18 |
nach oben springen