Bad Zwischenahn
Die Gemeinde Bad Zwischenahn weist auf die Regeln für die Osterfeuer im Gemeindegebiet hin.
Zulässig sind am Karsamstag, 31. März, Osterfeuer,
die zum Beispiel von einem Orts- oder Heimatverein, einem Schützenverein, der Feuerwehr,
oder anderen örtlichen Vereinen oder Organisationen veranstaltet werden.
Osterfeuer müssen bis spätestens 17. März angemeldet werden,
die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, ein Formular gibt es auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung.
Zudem gelten strenge Sicherheitsvorschriften.
Feuer, die am Karsamstag nicht angezündet werden können, dürfen nicht nachgeholt werden.
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