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#1

die elektronische Patientenakte verpflichtend

in neues aus und von der Medizin 25.07.2023 19:26
von Uschi | 45.645 Beiträge | 45453 Punkte

die elektronische Patientenakte verpflichtend

Was ist eine elektronische Patientenakte?
Bisher werden Laborergebnisse, Röntgenbilder, Befunde und Diagnosen nur in der jeweiligen Arztpraxis gespeichert und auf Wunsch dem Patienten ausgedruckt in die Hand gedrückt. Künftig sollen all diese Daten in der elektronischen Patientenakte abgelegt und auf einen Blick ersichtlich sein. Der Versicherte kann dabei bestimmen, welcher Mediziner welche Dokumente einsehen darf.

Auf diese Weise können etwa Wechselwirkungen bei Medikamenten und Doppeluntersuchungen reduziert werden. Die Patientenakte wird über eine App auf dem Smartphone verwaltet und soll ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden.

Soll die elektronische Patientenakte verpflichtend werden?
Offiziell kann die elektronische Patientenakte bereits seit 2021 beantragt werden, wird bisher aber nur von weniger als einem Prozent der Bevölkerung genutzt. Nun sollen dem Referentenentwurf von Lauterbach zufolge die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, für ihre Versicherten eine Patientenakte anzulegen, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Auch die privaten Krankenversicherungen können ihren Versicherten eine Patientenakte anbieten, allerdings freiwillig.

Was passiert mit Menschen, die kein Smartphone haben?
Sofern Patienten ohne Smartphone bei ihrer Krankenkasse keinen Widerspruch einlegen, wird auch für sie automatisch eine Patientenakte eingerichtet. Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker haben dann regulär auf die Akte Zugriff und können sie befüllen.


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#2

RE: die elektronische Patientenakte verpflichtend

in neues aus und von der Medizin 25.07.2023 19:28
von Uschi | 45.645 Beiträge | 45453 Punkte

Wenn der betroffene Patient seine Daten einsehen und verwalten möchte, kann er einen Vertreter mit Smartphone dazu berechtigen, der dann Zugriff auf die App bekommt – etwa ein Familienmitglied. Seit vergangenem Jahr ist zudem die Nutzung über einen stationären PC möglich.

Was passiert mit bisherigen medizinischen Befunden?
Versicherte können alte Papierdokumente einscannen oder abfotografieren und in der Patientenakte abspeichern. Auch sollen sie Anspruch darauf bekommen, dass ihre Krankenkasse diese Aufgabe für sie übernimmt. Der Anspruch kann dem Gesetzentwurf zufolge zweimal innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden und ist pro Antrag auf zehn Dokumente begrenzt.

Die Kassen sind von dem Mehraufwand wenig begeistert: „Das wäre ein Papierstapelproduktionsprojekt und keine moderne Digitalisierung“, kritisiert ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn nur zehn Prozent der gesetzlich Versicherten diese Möglichkeit nutzten, dann würden sie 146 Millionen Papierdokumente von A nach B tragen oder schicken, heißt es.

Werden die Gesundheitsdaten der Patienten weitergegeben?
Das Bundesgesundheitsministerium plant die Weitergabe von pseudonymisierten Gesundheitsdaten an die Forschung sowie forschende Industrie. Hierzu hat Lauterbach einen Entwurf für das sogenannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgelegt, das noch nicht im Kabinett abgestimmt ist. Die Nutzung der Daten soll beim Forschungsdatenzentrum des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt werden können.

Die Daten sollen unter anderem von den Krankenkassen, dem Krebsregister und von der elektronischen Patientenakte stammen. Auch in diesem Fall können die Versicherten mittels Opt-Out widersprechen. Ziel ist es zu verhindern, dass Deutschland als Forschungsstandort weiter zurückfällt und Pharmaunternehmen wie Biontech ihre Arbeit in andere Länder verlegen.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass die Nutzung der Daten zweckgebunden sein soll. Es sei derzeit aber noch „zu ungenau ausgestaltet, wie eine Gemeinwohlorientierung dieses Zwecks gewährleistet werden kann“, warnt ein Sprecher.

Werden aus den Daten auch Rückschlüsse auf einzelne Patienten gezogen?
Grundsätzlich nein, die Daten sind pseudonymisiert. Die Gesetzespläne sehen aber vor, dass Kranken- und Pflegekassen Auswertungen der ihnen vorliegenden Daten durchführen dürfen, um den „Gesundheitsschutz“ ihrer Versicherten zu verbessern. So können sie künftig ihre Mitglieder individuell ansprechen und sie zum Beispiel auf drohende Krankheitsbilder hinweisen.

In Israel wird dies bereits praktiziert: Zu Corona-Zeiten schrieben die Kassen etwa diejenigen Versicherten an, die aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehören. Den Betroffenen wurde dann vorgeschlagen, das Medikament Paxlovid einzunehmen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält die Pläne für „nur gruselig“. „Diagnosen können nur durch Ärztinnen und Ärzte gestellt werden, die ihre Patientinnen und Patienten kennen und ein ganzheitliches Bild von ihnen haben“, sagte ein Sprecher WELT. Es dürften keine „falschen Ängste geschürt werden“. Auch der Hausärzteverband argumentiert, es sei „alarmierend“, dass Krankenkassen zukünftig auf Grundlage von Versichertendaten Warnungen an Patienten ausspielen können sollen.

Wann soll das E-Rezept flächendeckend genutzt werden?
Das E-Rezept soll das ausgedruckte Rezept perspektivisch vollständig ersetzen. Stattdessen erhalten Patienten vom Arzt digital per App einen QR-Code. Die Einführung des E-Rezepts hat sich in der Vergangenheit immer wieder wegen datenschutzrechtlicher und technischer Probleme verzögert.

Nach den Plänen des Gesundheitsministeriums sollen die Ärzte nun ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet werden, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Denjenigen, die die Umstellung des Systems bis dahin nicht nachweisen können, soll die Vergütung ihrer vertragsärztlichen Leistungen pauschal um ein Prozent gekürzt werden.

Gibt es beim E-Rezept die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen?
Nein, die bisherigen Rezepte werden abgeschafft. Wer die App nicht nutzen möchte oder kein Smartphone hat, kann den QR-Code ausgedruckt bekommen oder seine elektronische Gesundheitskarte für die Einlösung des Rezepts nutzen.


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