Liebe Uschi,
es gibt so etwas zum SGB 7 §§ 43, Reha, Arztbesuche, Therapien etc. nach einem AU = Arbeitsunfall-, SGB 7 §§ 39 Leben zur Teilhabe & Gemeinschaft etc. und SGB 7 §§ 44 zusätzlich, wenn man eine Pflegestufe hat.
In meinem Fall kann ich alles bei der BG = Berufsgenossenschaft beantragen und bekomme auch einen Zuschuss zu allen anfallenden Kosten.
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In deinem Fall, kannst du den Fahrdienst nutzen zum Urlaubsziel, musst du bei der Stadt oder Gemeinde erfragen.
Für eine Begleitung / Person und Kostenübernahme kannst du eine Anfrage zur KK und zur Pflegekasse stellen, ob der Leistungskatalog deiner KK dies abdeckt oder nur die Reha, Eingliederung ins Berufsleben.
Wenn nicht, musst du ein Inserat aufgeben Begleitperson / Assistenz im Urlaub gesucht.
Hier solltest du die zu erbringenden Leistungen klar benennen, so trennst du bereits im Vorfeld den Spreu vom Weizen. Zu übernehmen sind Reisekosten, Essen frei und Unterbringung, Vergütung. (Ist nicht günstig)
Es wird viel über Teilhabe etc. geschrieben, geredet in der Gesellschaft, nur wenn du mal einen Tapetenwechsel brauchst bist du alleingelassen mit allen Kosten.
Es gibt ein Forum im Internet, dort bekommst du seriöse Auskunft zu deinen Fragen, es ist eine Stiftung.
https://www.myhandicap.de/behinderung-informationen-zum-thema/