Mütterrente III:
Ab diesem Jahr können Millionen Rentner rückwirkend
mehr Geld bekommen
Die Reform ist beschlossen, die Auszahlung verzögert
sich jedoch. Was hinter der Mütterrente III steckt
– und wann Rentner mit Nachzahlungen rechnen können.
Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten in den kommenden Jahren überraschend Post von der Rentenversicherung bekommen –
und zwar mit einer Nachzahlung. Der Grund: Eine Reform,
die jahrelang diskutiert wurde, rückt nun näher. Sie betrifft
vor allem Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden,
und kann die monatliche Rente spürbar erhöhen. Worum es
dabei genau geht, warum das zusätzliche Geld erst später
ausgezahlt wird und wer davon profitiert,
haben wir unter die Lupe genommen.
Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr der Kinder.
Bislang wurden Eltern unterschiedlich gestellt, je nachdem,
ob ihre Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden.
Genau diese Ungleichbehandlung soll mit der Mütterrente III
nun vollständig beendet werden.
Was ändert sich konkret durch die Mütterrente III?
Bisher konnten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden,
bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden.
Für ab 1992 geborene Kinder waren es dagegen 36 Monate.
Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig bis zu 36 Monate anerkannt werden.
Damit werden alle Kinder unabhängig vom Geburtsjahr rentenrechtlich gleichgestellt.
Diese zusätzliche Zeit wirkt sich direkt auf die Rentenberechnung aus.
Durch die Neuregelung erhalten Erziehende für jedes
vor 1992 geborene Kind bis zu sechs Monate zusätzliche
Kindererziehungszeit angerechnet. Diese zusätzliche
Zeit wirkt sich direkt auf die Rentenberechnung aus,
denn sie entspricht einem halben Rentenpunkt.
Ein halber Rentenpunkt hat derzeit (Stand: Januar 2026)
laut DRV einen monatlichen Wert von 20,40 Euro.
Der tatsächliche Betrag dürfte jedoch höher ausfallen,
da der Rentenwert in der Regel jährlich angepasst wird.
Wie hoch der Wert im Jahr der erstmaligen Auszahlung
sein wird, lässt sich aktuell allerdings
noch nicht verlässlich beziffern.
Viele Betroffene fragen sich, warum die höhere Rente
nicht schon 2026 ausgezahlt wird. Zwar treten die
neuen Regelungen am 1. Januar 2027 in Kraft,
die Auszahlung beginnt jedoch erst ab dem Jahr 2028.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt
das am hohen technischen Umsetzungsaufwand,
den die Neuberechnung von Millionen Renten erfordert.
Für die Betroffenen macht das dennoch einen Unterschied:
Wer bereits vor 2028 Rente bezieht, erhält die
zusätzlichen Beträge rückwirkend als Nachzahlung.
Wer ab 2028 erstmals
in Rente geht, bekommt die Mütterrente III laut DRV
direkt mit der laufenden Rente ausgezahlt.
von hier abgeschrieben