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#1

Menschen mit Schwerbehinderung und GdB: Was ändert sich 2026 für sie?

in Leben mit einem Handycap 21.02.2026 10:38
von Uschi | 49.868 Beiträge | 57361 Punkte

Menschen mit Schwerbehinderung und GdB: Was ändert sich 2026 für sie?

Auf Menschen mit einem GdB kommen 2026 einige Änderungen zu. Davon sind zum Teil nur Schwerbehinderte betroffen. Was hat sich am 1. Januar geändert?

Die Folgen eines schwereren Unfalls, verschiedener Erkrankungen oder Behinderungen können den Alltag betroffener Personen stark beeinträchtigen. Damit sie die nötige Unterstützung erhalten, können sie nicht nur einen Pflegegrad für Leistungen von der Pflegeversicherung, sondern auch einen sogenannten Grad der Behinderung (GdB) beantragen.

Wer im Jahr 2026 einen GdB hat, sollte sich auf einige Änderungen einstellen. Der Gewerkschaft Verdi zufolge geht es dabei insbesondere um vier Punkte:

Rente: Schwerbehinderte Menschen können erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Steuerrecht: Der Behinderten-Pauschbetrag kann nur noch digital nachgewiesen werden.

Einheitliche EU-Regelung: Der EU-Behindertenausweis und EU-Parkausweis werden in Deutschland eingeführt.

Barrierefreiheit: Zusätzliche digitale Services sorgen für eine stärkere Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes.
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#2

RE: Menschen mit Schwerbehinderung und GdB: Was ändert sich 2026 für sie?

in Leben mit einem Handycap 21.02.2026 10:41
von Uschi | 49.868 Beiträge | 57361 Punkte

Behinderten-Pauschbetrag 2026:
Kann er nur noch online nachgewiesen werden?

Menschen mit einer Behinderung können ab einem GdB von 20 von bestimmten Steuererleichterungen profitieren. Das ist in § 33b EStG geregelt.
Sie haben dem Gesetz nach aufgrund von zusätzlichen Aufwendungen
für die Pflege und zum Beispiel einem erhöhten Wäschebedarf Anspruch
auf den Behinderten-Pauschbetrag. So hoch ist der Pauschbetrag im Moment:

GdB 20: 384 Euro

GdB 30: 620 Euro

GdB 40: 860 Euro

GdB 50 – ab diesem Grad der Behinderung
gelten Menschen als schwerbehindert und können
einen Schwerbehindertenausweis bekommen: 1140 Euro

GdB 60: 1440 Euro

GdB 70: 1780 Euro

GdB 80: 2120 Euro

GdB 90: 2460 Euro

GdB 100: 2840 Euro

An der Höhe des Pauschbetrags hat sich 2026 nichts geändert, aber nach § 33b Absatz 7 EStG kann die Bundesregierung bestimmen, wie nachzuweisen ist,
dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags vorliegen. Und das ist seit 1. Januar 2026 anders.

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zuletzt bearbeitet 21.02.2026 10:41 | nach oben springen



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