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#1

Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 16.05.2023 08:49
von Uschi | 45.615 Beiträge | 45377 Punkte

Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an.
Dieses können Sie auf den Internetseiten der Unternehmen herunterladen. Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden, zum Beispiel über die App "DB Navigator".
Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden der Unternehmens bestätigen zu lassen.

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de...illstehen-32226


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#2

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 16.05.2023 13:48
von BadGirl | 9.576 Beiträge | 19391 Punkte

Schon wichtig zu Wissen..bei den vielen Streiks der Bahn zur Zeit.


💕...Lebe den Moment...💕
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#3

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 16.05.2023 14:10
von Uschi | 45.615 Beiträge | 45377 Punkte

Ja ich bin darum gerade so darauf alles zu Wissen
weil Afrika -Fan zur Zeit wieder in die Schule ( Lehre )nach Stuttgart
mit der Bahn fährt.Mehrmals im Jahr im Moment den Ganze Mai
und da kommt er natürlich auf WE nach Hause und fährt dann Sonntag Abend wieder nach Stuttgart


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#4

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 16.05.2023 18:28
von Jyria | 6.676 Beiträge | 5746 Punkte

Wie lange dauert der Streik eigentlich?



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#5

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 17.05.2023 14:30
von Uschi | 45.615 Beiträge | 45377 Punkte

die werden wieder weiter streiken
solange das vom Gericht noch nicht geklärt ist
und wenn sie sehen das die Bahn es nicht einhält
dann geht es von vorne los also alles steht noch in den Sternen


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#6

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 17.05.2023 15:32
von Jyria | 6.676 Beiträge | 5746 Punkte

Hab´s gerade gelesen, dass das Ganze noch nicht ausgestanden ist.



Uschi findet das Top
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#7

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 23.05.2023 09:23
von Uschi | 45.615 Beiträge | 45377 Punkte

Stand: 23.05.2023 08:21 Uhr

Nach einer ersten Annäherung setzen die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG heute ihre Tarifverhandlungen in vierter Runde in Fulda fort. Wird keine Einigung erzielt, könnten weitere Warnstreiks die Folge sein.


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#8

RE: Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

in Neues aus Deutschland 22.01.2024 09:31
von Uschi | 45.615 Beiträge | 45377 Punkte

Mindestens fünf Tage – nächster Riesen-Bahnstreik kommt

Mit einem neuen Tarifangebot wollte die Bahn die Lokführergewerkschaft GDL wieder an den Verhandlungstisch holen. Die Gewerkschaft ruft stattdessen zum nächsten Streik auf.
Veröffentlicht:22.01.2024, 06:37 schwäbische Zeitung
Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht mit.

Die Gewerkschaftsmitglieder bei der für Güterverkehr zuständigen DB Cargo sind bereits ab Dienstag, 18.00 Uhr zum Streik aufgerufen. Für Pendlerinnen und Pendler stehen damit erneut schwierige Tage mit absehbar Tausenden Zugausfällen bevor.

Neues Tarifangebot der Bahn – GDL lehnt ab

Erst am Freitag hatte die Deutsche Bahn ein neues Tarifangebot vorgelegt, um die GDL wieder an den Verhandlungstisch zu holen. Darin ist unter anderem auch eine Option zu einer Stunde weniger Arbeitszeit für Lokführer und Zugbegleiter ab dem 1. Januar 2026 enthalten.

Für neue Verhandlungen reichte dies aber offenbar nicht aus. „Mit dem dritten und angeblich verbesserten Angebot hat die Deutsche Bahn AG erneut gezeigt, dass sie ihren bisherige Verweigerungs- und Konfrontationskurs unverdrossen weiter verfolgt - von Einigungswillen kein Spur“, hieß es in der GDL-Mitteilung.


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